Kategorien

Leitlinien für Lehrende


YOOMTEN.COM

BEDINGUNGEN FÜR LEHRKRÄFTE

Version: 1.1

Veröffentlichungsdatum: 1. Juni 2026

Datum des Inkrafttretens: 1. Juni 2026

Dienstanbieter: Yoomten.com Online Oktatási és Szolgáltató Kft.

Kontakt: info@yoomten.com

Diese Bedingungen für Lehrkräfte gelten für die Website yoomten.com, deren Subdomains, die mobilen Anwendungen von YoomTen, die Business- und institutionellen Benutzeroberflächen sowie die damit verbundenen digitalen Dienste.

  1. ZWECK, GELTUNGSBEREICH UND ANNAHME DES DOKUMENTS

1.1. Diese Bedingungen für Lehrkräfte legen die besonderen Regeln des Rechtsverhältnisses zwischen der Lehrkraft und der Yoomten.com Online Oktatási és Szolgáltató Kft. fest. Sie regeln insbesondere die Nutzung des Lehrkraftkontos, das Hochladen und den Verkauf von Kursen, die Nutzungsrechte, die Preisgestaltung, die Plattformprovision, das Couponsystem, die Abrechnung, die Auswirkungen von Rückerstattungen an Verbraucher, die Inhaltsmoderation sowie die Beschränkung und Beendigung des Rechtsverhältnisses.

1.2. Dieses Dokument gilt neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Rückerstattungsrichtlinie, der Datenschutzerklärung, der AI-Datenschutzerklärung, der Cookie-Richtlinie, der Richtlinie zur zulässigen Nutzung sowie der Richtlinie für urheberrechtliche Meldungen und die Entfernung von Inhalten.

1.3. Im Falle einer Abweichung gilt für die betreffende Frage die folgende Rangfolge:

- zwingendes Recht;

- ein ausdrücklicher individueller Vertrag, ein Bestellformular oder eine institutionelle Vereinbarung zwischen der Lehrkraft und YoomTen;

- diese Bedingungen für Lehrkräfte;

- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

- sonstige damit verbundene Nutzungs- und Verfahrensrichtlinien.

1.4. Für Fragen des Widerrufs, der Kündigung, der mangelhaften Leistung, der Rückerstattung und der Beschwerdebearbeitung bei Verbrauchern gelten das zwingende Verbraucherschutzrecht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rückerstattungsrichtlinie. Diese Bedingungen für Lehrkräfte dürfen nicht im Widerspruch dazu ausgelegt werden.

1.5. Durch die Aktivierung eines Kontos, das Hochladen eines Kurses oder dessen Veröffentlichung nimmt die Lehrkraft diese Bedingungen für Lehrkräfte ausdrücklich an. Die Plattform kann den Zeitpunkt der Annahme und die angenommene Dokumentversion protokollieren.

  1. ANGABEN ZUM DIENSTANBIETER

Name des Dienstanbieters: Yoomten.com Online Oktatási és Szolgáltató Kft.

Abgekürzte Firmenbezeichnung: Yoomten.com Kft.

Sitz und Postanschrift: 8200 Veszprém, Szent István utca 45., Ungarn

Handelsregisternummer: 19-09-516726

Steuernummer: 24744890-2-19

EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: HU24744890

Registergericht: Firmengericht des Gerichtshofs Veszprém

Vertreten durch: Ender Melinda, Geschäftsführerin

E-Mail-Adresse: info@yoomten.com

Website: https://www.yoomten.com

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

3.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von YoomTen.

3.2. Lehrkraft: eine natürliche Person, ein Einzelunternehmer, eine Gesellschaft, eine Bildungseinrichtung oder eine andere Organisation, die eigene oder rechtmäßig nutzbare Bildungsinhalte auf die Plattform hochlädt, dort veröffentlicht oder verkauft.

3.3. Teilnehmer: ein Nutzer, der kostenlos, aufgrund eines Kaufs, eines Abonnements, einer unternehmensbezogenen oder institutionellen Zuweisung, eines Stipendiums oder aus einem anderen Rechtsgrund Zugang zu einem Kurs erhält.

3.4. Plattform oder YoomTen: yoomten.com und die damit verbundenen Domains, die mobilen Anwendungen von YoomTen, die Business- und institutionellen Benutzeroberflächen, APIs und die damit verbundenen digitalen Dienste.

3.5. Kurs: von der Lehrkraft veröffentlichter digitaler Bildungsinhalt, einschließlich Videos, Audioinhalten, Dokumenten, Tests, Präsentationen, Untertiteln, Übersetzungen, Begleitmaterialien und den damit verbundenen Diensten.

3.6. Verkäufer: YoomTen oder die Lehrkraft, die auf der Kaufoberfläche, in der Bestellbestätigung oder auf der Rechnung als Verkäufer oder Dienstanbieter des betreffenden Geschäfts ausgewiesen ist.

3.7. Plattformprovision: die YoomTen für den jeweiligen Verkauf zustehende, in diesem Dokument oder in einer individuellen Vereinbarung festgelegte Gebühr.

3.8. Nettoabrechnungsgrundlage: das vom Teilnehmer tatsächlich gezahlte, um Rabatte verminderte Entgelt ohne Mehrwertsteuer und andere zwingende öffentliche Abgaben. Gebühren von Zahlungsdienstleistern, App-Stores oder sonstige externe Transaktionsgebühren mindern die Abrechnungsgrundlage nur, wenn dies in den der Lehrkraft vorab mitgeteilten Paketbedingungen oder in einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich festgelegt ist.

3.9. Eigener Coupon der Lehrkraft: ein der Lehrkraft von der Plattform zugeordneter, eindeutig identifizierbarer Couponcode oder Link, durch dessen Verwendung der Kauf den eigenen Marketingaktivitäten der Lehrkraft zugeordnet werden kann.

3.10. Dauerhafter Datenträger: insbesondere E-Mail, ein herunterladbares Dokument oder ein anderes Mittel, das die unveränderte Speicherung der mitgeteilten Informationen für einen angemessenen Zeitraum und einen späteren Zugriff darauf ermöglicht.

  1. ROLLE DER PLATTFORM UND RECHTSSTELLUNG DER LEHRKRAFT

4.1. YoomTen ist ein Online-Bildungsmarktplatz und Technologiedienstleister. Die Plattform kann insbesondere Hosting, Videowiedergabe, Suche, Ranking, Zugangsverwaltung, technische Zahlungs- und Rechnungsinfrastruktur, Kundendienst, Marketing, Übersetzung, AI-Funktionen, Lernaufzeichnungen sowie Unternehmens- und institutionelle Benutzeroberflächen bereitstellen.

4.2. Die Lehrkraft handelt als unabhängiger Inhaltsanbieter. Die Lehrkraft ist weder Arbeitnehmer, Vertreter, Handelsvertreter noch gesellschaftsrechtlicher Partner von YoomTen und darf im Namen von YoomTen keine Verpflichtungen eingehen.

4.3. Grundsätzlich ist die Lehrkraft der fachliche Inhaltsanbieter und Verkäufer des Kurses, während YoomTen als Vermittler, Marktplatzbetreiber und Technologiedienstleister handelt. Wenn die Kaufoberfläche YoomTen ausdrücklich als Verkäufer ausweist, ist YoomTen bei diesem Geschäft für die vertragsgemäße Bereitstellung des digitalen Inhalts oder Dienstes verantwortlich.

4.4. Ist die Lehrkraft der Verkäufer, ermächtigt sie YoomTen, das Entgelt zugunsten der Lehrkraft einzuziehen, den Kauf zu bestätigen, den Zugang zu aktivieren, Verbraucher- und technische Anfragen vorrangig zu bearbeiten sowie Rückerstattungen, Abrechnungskorrekturen und Zahlungen nach Maßgabe dieser Bedingungen vorzunehmen.

4.5. Die Lehrkraft muss auf der Plattform wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben dazu machen, ob sie als Unternehmen, in einer anderen beruflichen Eigenschaft oder nicht als Unternehmen handelt. Die Lehrkraft ist für die Richtigkeit der angegebenen Händler-, Steuer-, Rechnungs-, Genehmigungs- und Kontaktdaten verantwortlich.

4.6. Verkauft die Lehrkraft nicht als Unternehmen, kann die Plattform den Teilnehmer vor dem Kauf darüber informieren, dass das Geschäft keinen Verbrauchervertrag darstellt und die gegenüber einem Unternehmen geltenden Verbraucherrechte grundsätzlich nicht anwendbar sind.

  1. LEHRKRAFTKONTO UND BERECHTIGUNG

5.1. Die Lehrkraft muss wahrheitsgemäße, genaue und aktuelle Registrierungs-, Kontakt-, Steuer- und Zahlungsdaten angeben. YoomTen kann die Aktivierung des Kontos oder der Zahlungsfunktion von einer Identitäts-, Unternehmens-, Bankkonto-, Steuer- oder Zahlungsdienstleisterprüfung abhängig machen.

5.2. Die Lehrkraft muss ihre Zugangsdaten vertraulich behandeln und unbefugten Zugriff unverzüglich melden. Das Konto darf nicht verkauft und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YoomTen nicht übertragen werden.

5.3. Eine Lehrkraft unter achtzehn Jahren darf Verkaufs- und Zahlungsfunktionen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vertretungsregeln, der Anforderungen des Zahlungsdienstleisters und einer gesonderten Prüfung durch YoomTen nutzen. Die Auszahlung kann bis zur Volljährigkeit oder bis zum Nachweis einer rechtmäßigen Vertretung zurückbehalten werden.

5.4. Die Lehrkraft muss bei Prüfungen zur Geldwäscheprävention, Betrugsprävention, Besteuerung, Plattformsicherheit und sonstigen Einhaltung gesetzlicher Vorschriften mitwirken.

  1. HOCHLADEN VON KURSEN UND INHALTLICHE ANFORDERUNGEN

6.1. Die Lehrkraft darf nur Inhalte hochladen, für deren Veröffentlichung, Verkauf, Übersetzung, Bearbeitung und Nutzung nach diesen Bedingungen sie über die erforderlichen Rechte verfügt.

6.2. Die Lehrkraft ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Aktualität des fachlichen Kursinhalts, für die auf der Kursseite gemachten Aussagen, für die erforderlichen fachlichen und behördlichen Genehmigungen sowie dafür verantwortlich, dass der Inhalt nicht irreführend ist.

6.3. Die Lehrkraft muss in der Kursbeschreibung insbesondere Folgendes klar angeben:

- Thema, Zweck und Zielgruppe des Kurses;

- erforderliche Vorkenntnisse;

- Umfang und wesentliche Bestandteile des Inhalts;

- Dauer des Zugangs oder dessen Abonnementcharakter;

- etwaige technische Anforderungen;

- ob bei der Erstellung des Inhalts künstliche Intelligenz in wesentlichem Umfang eingesetzt wurde;

- ob der Kurs einen reglementierten beruflichen, gesundheitlichen, finanziellen, rechtlichen oder sonstigen Hochrisikobereich betrifft.

6.4. Ein vollständig durch künstliche Intelligenz erstellter Kurs ohne menschliche fachliche Prüfung darf nicht veröffentlicht werden. Für mit AI erstellte oder überarbeitete Elemente trägt die Lehrkraft dieselbe Verantwortung wie für selbst erstellte Inhalte.

6.5. Insbesondere ist die Veröffentlichung von Inhalten verboten, die rechtswidrig sind, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzen, betrügerisch oder irreführend sind, Hass schüren, diskriminierend sind, rechtswidrige Gewalt oder Schädigung fördern, Minderjährige gefährden oder gegen die Richtlinie zur zulässigen Nutzung verstoßen.

6.6. YoomTen kann die Veröffentlichung von einer technischen, qualitativen, rechtlichen oder richtlinienbezogenen Prüfung abhängig machen. Die Freigabe zur Veröffentlichung stellt keine vollständige fachliche oder rechtliche Genehmigung des Inhalts dar und entbindet die Lehrkraft nicht von ihrer Verantwortung.

6.7. Die Lehrkraft muss den Kurs und dessen wesentliche Informationen aktuell halten. Wird ein Inhalt veraltet, unrichtig oder rechtswidrig, muss die Lehrkraft ihn unverzüglich korrigieren, beschränken oder entfernen.

6.8. Sofern nicht ausdrücklich anders mitgeteilt, ist ein von der Plattform ausgestelltes elektronisches Dokument ein Leistungsnachweis auf Plattformebene oder ein digitales Abzeichen. Es ist kein staatlich anerkannter Abschluss, keine Berufsqualifikation, keine behördliche Bescheinigung und kein Zertifikat der Erwachsenenbildung.

6.9. Die Lehrkraft ist dafür verantwortlich festzustellen, ob ihre Tätigkeit den Vorschriften über Erwachsenenbildung, Hochschulbildung, berufliche Tätigkeiten, Akkreditierung, Genehmigung, Datenmeldung oder sonstigen branchenspezifischen Regeln unterliegt, und muss die anwendbaren Anforderungen erfüllen.

  1. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHTE

7.1. Die Lehrkraft behält die Urheberrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums am Kurs. Das Hochladen des Inhalts überträgt das Eigentum an diesen Rechten nicht an YoomTen.

7.2. Durch das Hochladen des Inhalts räumt die Lehrkraft YoomTen für den Betrieb der Plattform ein weltweites, nicht ausschließliches, unterlizenzierbares und übertragbares Nutzungsrecht ein, den Inhalt zu speichern, technisch zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu komprimieren, zu übertragen, darzustellen, zugänglich zu machen, zu verkaufen, zu übersetzen, zu untertiteln, zu synchronisieren, zu bewerben und in sonstiger Weise zu nutzen, soweit dies für die Erbringung des Dienstes erforderlich ist.

7.3. Das Nutzungsrecht besteht für die Dauer der Verfügbarkeit des Kurses auf der Plattform sowie für den Zeitraum fort, der erforderlich ist, um zuvor rechtmäßig erworbene Zugänge von Teilnehmern zu erfüllen, die Abrechnung durchzuführen, Sicherungskopien zu speichern, Rechtsansprüche zu bearbeiten und zwingende Aufbewahrungspflichten zu erfüllen.

7.4. YoomTen darf kurze Ausschnitte, Standbilder, Titel, Beschreibung, Namen der Lehrkraft und Profildaten aus dem Kurs zur Bewerbung der Plattform und des betreffenden Kurses verwenden. Der vollständige kostenpflichtige Kurs darf zu Marketingzwecken nur mit Zustimmung der Lehrkraft kostenlos zugänglich gemacht werden, ausgenommen die auf der Kursseite zuvor als kostenlose Vorschau gekennzeichneten Teile.

7.5. Die Lehrkraft gewährleistet, dass sie über sämtliche für den Inhalt erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Bildnis-, Stimm-, Datenbank-, Musik-, Software- und sonstigen Rechte verfügt. Im Falle eines begründeten Anspruchs eines Dritten muss die Lehrkraft mit YoomTen zusammenarbeiten und die Rechtsverletzung beseitigen.

  1. AI-FUNKTIONEN, ÜBERSETZUNG UND LOKALISIERUNG

8.1. YoomTen kann im Zusammenhang mit dem Kurs einen AI-basierten Lernassistenten, Untertitel, Übersetzungen, Synchronisation, Lippensynchronisation, Notizen, Präsentationen, Zusammenfassungen, Quizze, Suchfunktionen oder andere automatisierte Funktionen bereitstellen.

8.2. Die Lehrkraft gestattet die automatisierte Verarbeitung der hochgeladenen Inhalte in dem Umfang, der für die Erbringung des gewählten Pakets und Dienstes erforderlich ist. Diese Gestattung bedeutet für sich genommen keine Einwilligung dazu, dass YoomTen oder ein externer Dienstleister die Inhalte zum Training eines allgemeinen AI-Modells verwendet; eine solche Nutzung darf nur auf einer gesonderten, geeigneten Rechtsgrundlage und nach vorheriger Information erfolgen.

8.3. AI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich sein. YoomTen setzt angemessene technische und qualitätssichernde Maßnahmen ein; die Lehrkraft muss jedoch alle in ihrem Namen veröffentlichten oder zum Bestandteil des Kurses gemachten AI-Ausgaben fachlich prüfen und ihr bekannt werdende wesentliche Fehler melden oder korrigieren.

8.4. Eine übersetzte, untertitelte oder synchronisierte Version gilt als abgeleitete, technisch hergestellte Version des Kurses. Die Lehrkraft gestattet die Erstellung und Verbreitung solcher Versionen im erforderlichen Umfang; YoomTen ist jedoch nicht berechtigt, die fachliche Aussage des Kurses ohne Erlaubnis der Lehrkraft wesentlich zu verändern.

8.5. Verfügbare Sprachen, AI-Funktionen, Bearbeitungszeiten und Qualitätsstufen können je nach Paket, Inhaltstyp und technischen Möglichkeiten variieren. Ein höheres Paket oder eine Lokalisierung garantiert kein bestimmtes Verkaufsergebnis.

  1. PREISGESTALTUNG, PAKETE UND PLATTFORMPROVISION

9.1. Innerhalb des von der Plattform bereitgestellten technischen und rechtlichen Rahmens legt die Lehrkraft den Preis des Kurses selbst fest. YoomTen legt keine verbindlichen oder empfohlenen Preisspannen fest. Die Plattform darf den anzeigbaren Mindest- oder Höchstpreis ausschließlich aus technischen, steuerlichen, zahlungsbezogenen, währungsumrechnungsbezogenen, App-Store- oder verbraucherschutzrechtlichen Gründen beschränken; die Lehrkraft wird darüber im Voraus informiert.

9.2. Die Plattform verwendet die folgenden wesentlichen Dienstleistungs- und Verkaufsmodelle:

- Expert Base;

- Global Pro;

- Business;

- Zusammenarbeit mit Universitäten und Institutionen.

9.3. Beim Paket Expert Base beträgt die Plattformprovision 25 % der Nettoabrechnungsgrundlage.

9.4. Beim Paket Global Pro beträgt die Plattformprovision 35 % der Nettoabrechnungsgrundlage.

9.5. Bei Business-Verkäufen beträgt die Plattformprovision 5-20 % der Nettoabrechnungsgrundlage. Der konkrete Provisionssatz wird durch das betreffende Unternehmensprojekt, den Rahmenvertrag, das Bestellformular oder eine andere individuelle Vereinbarung bestimmt, wobei insbesondere die Vertriebsaufgaben, das Volumen, die Administration, die Integration, das Reporting und individuelle Dienstleistungen berücksichtigt werden.

9.6. Bei Verkäufen an Universitäten, Hochschulen, Bildungsorganisatoren, Berufsverbände, Kammern, öffentliche Einrichtungen und andere institutionelle Partner beträgt die Plattformprovision 5-20 % der Nettoabrechnungsgrundlage. Der konkrete Provisionssatz und die detaillierten Abrechnungsbedingungen werden in einer individuellen Vereinbarung festgelegt.

9.7. Die Plattformprovision wird aus der vom Teilnehmer tatsächlich gezahlten, um Rabatte verminderten Nettoabrechnungsgrundlage berechnet. Bei kostenlosem Zugang, vollständiger Rückerstattung oder stornierter Transaktion entstehen weder eine Plattformprovision noch Einnahmen der Lehrkraft.

9.8. Der Leistungsumfang, die technischen Bedingungen und die Verfügbarkeit der Pakete können geändert werden; für Änderungen, die die Lehrkraft wesentlich betreffen, gelten jedoch die in Abschnitt 22 dieses Dokuments festgelegten Regeln über vorherige Mitteilung und Kündigung. Der Provisionssatz für einen bereits abgeschlossenen Verkauf darf nicht rückwirkend geändert werden.

  1. EIGENES COUPONSYSTEM DER LEHRKRAFT

10.1. Die Lehrkraft kann für ihre eigenen Marketingaktivitäten einen individuellen Couponcode oder einen nachverfolgten Link erhalten.

10.2. Wird ein Kauf wirksam mit dem eigenen Couponcode der Lehrkraft vorgenommen, verringert sich die für das jeweilige Paket geltende Plattformprovision um 10 Prozentpunkte. Dementsprechend:

- beträgt die couponbezogene Plattformprovision beim Paket Expert Base 15 %;

- beträgt die couponbezogene Plattformprovision beim Paket Global Pro 25 %.

10.3. Bei Business- und institutionellen Verkäufen gilt die mit dem Coupon verbundene Provisionsminderung nur, wenn sie in der betreffenden individuellen Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist.

10.4. Voraussetzung für die couponbezogene Provisionsminderung ist, dass der Coupon beim Abschluss des Kaufs gültig ist, der Lehrkraft zugeordnet ist, vom System der Transaktion zugewiesen wird und weder Missbrauch, Eigenkauf, künstlich erzeugter Verkehr, Umgehung über eine verbundene Person noch sonstiges manipulatives Verhalten vorliegt.

10.5. Die mit dem eigenen Coupon der Lehrkraft verbundene Provisionsminderung ist nicht mit einem dem Teilnehmer gewährten Preisnachlass identisch. Der Coupon kann nach Maßgabe der bei seiner Erstellung angezeigten Bedingungen zu einer Verringerung der Plattformprovision, zu einer Verringerung des vom Teilnehmer zu zahlenden Preises oder zu beidem führen.

10.6. YoomTen kann die Nutzung des Coupons bei Missbrauch, technischem Fehler, Betrugsverdacht oder rechtlichem Risiko vorübergehend beschränken. Der Grund der Entscheidung wird der Lehrkraft spätestens mit Wirksamwerden der Maßnahme auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt, es sei denn, die Mitteilung ist durch Gesetz, behördliche Anordnung oder Sicherheitsinteressen ausgeschlossen.

  1. RABATTE, WERBEAKTIONEN UND STIPENDIENPROGRAMM

11.1. YoomTen kann nach vorheriger Information der Lehrkraft eine Marketingkampagne oder einen Preisnachlass organisieren. Vermindert der Rabatt die der Lehrkraft zustehenden Einnahmen, müssen dessen Höhe, Dauer und Abrechnungsweise vor Beginn der Kampagne mitgeteilt und der Lehrkraft eine angemessene Möglichkeit zum Ausstieg eingeräumt werden, es sei denn, die Lehrkraft ist zuvor ausdrücklich einem bestimmten Werbeprogramm beigetreten.

11.2. Ein von YoomTen auf eigene Kosten gewährter Rabatt mindert die der Lehrkraft zustehende Abrechnungsgrundlage nicht, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

11.3. Der Kurs der Lehrkraft darf nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Lehrkraft in ein Stipendienprogramm für bedürftige oder zur Unterstützung bestimmte Teilnehmer aufgenommen werden. Für einen solchen Zugang ist keine gesonderte Vergütung geschuldet, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

11.4. YoomTen garantiert keine bestimmte Marketingpräsenz, Rankingposition, Verkaufsmenge oder Einnahme.

  1. VERTRAG MIT DEM TEILNEHMER UND IDENTIFIZIERUNG DES VERKÄUFERS

12.1. Die Kaufoberfläche, die Bestellbestätigung und die Rechnung müssen eindeutig ausweisen, ob YoomTen oder die Lehrkraft bei dem betreffenden Geschäft der Verkäufer ist.

12.2. Ist die Lehrkraft der Verkäufer, ist sie für den fachlichen Inhalt des Kurses, die von ihr übernommene Leistung und die mit ihrer eigenen Unternehmereigenschaft verbundenen rechtlichen Pflichten verantwortlich. YoomTen ist für seine eigenen Pflichten als Marktplatz, Vermittler und Technologiedienstleister verantwortlich.

12.3. Die Lehrkraft akzeptiert, dass YoomTen die Abwicklung von Kauf, Zugang, Zahlung, Beschwerde, Widerruf, Kündigung und Rückerstattung zentral vornehmen kann. Dies ändert nichts an der rechtlichen Verantwortung des bei dem Geschäft ausgewiesenen Verkäufers.

12.4. Die Dauer des vom Teilnehmer erworbenen Zugangs wird durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Kursseite und die Kaufbestätigung bestimmt. Die Lehrkraft darf einen bereits verkauften Zugang nicht willkürlich verkürzen oder entziehen.

  1. WIDERRUF, KÜNDIGUNG UND RÜCKERSTATTUNG FÜR VERBRAUCHER

13.1. Bei einem im Fernabsatz geschlossenen Verbrauchervertrag steht dem Verbraucher innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen zu. Beginnt die Erbringung des Dienstes auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der 14-tägigen Frist, steht dem Verbraucher innerhalb derselben Frist ein Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen zu.

13.2. YoomTen behandelt integrierte Kurspakete nach dem für den Verbraucher günstigeren Ansatz als einheitlichen digitalen Dienst. Der Teilnehmer verliert sein 14-tägiges Recht nicht automatisch allein dadurch, dass er den Kurs öffnet, ein Video abspielt, Material herunterlädt, den Offline-Zugang aktiviert oder eine AI-Funktion nutzt.

13.3. Hat der Verbraucher den Beginn der Leistung innerhalb von 14 Tagen ausdrücklich verlangt und zuvor ordnungsgemäße Informationen erhalten, kann im Falle der Kündigung nach Maßgabe des Gesetzes ein anteiliges Entgelt berechnet werden. Die Festsetzung des anteiligen Entgelts darf nicht automatisch ausschließlich auf dem Prozentsatz der angesehenen Videos, der Zahl der Tests, der Downloads oder der AI-Nutzungen beruhen, es sei denn, das gesonderte Entgelt für das betreffende Leistungselement wurde zuvor eindeutig festgelegt und der Abzug kann rechtmäßig nachgewiesen werden.

13.4. YoomTen nimmt Anträge von Verbrauchern auf Widerruf, Kündigung, Ansprüche wegen mangelhafter Leistung, Preisminderung und Rückerstattung zentral unter info@yoomten.com und über die dafür vorgesehene Online-Benutzeroberfläche entgegen und bearbeitet sie.

13.5. YoomTen ist nur aufgrund zwingenden Verbraucherrechts, mangelhafter oder unterbliebener Leistung, einer falschen oder unbefugten Belastung, einer rechtskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung oder eines anderen zwingenden Rechtsgrundes zu einer Rückerstattung verpflichtet. Eine allgemeine, bedingungslose freiwillige Geld-zurück-Garantie gilt nicht, sofern sie nicht durch eine konkrete Kampagne oder individuelle Vereinbarung ausdrücklich gewährt wird.

13.6. Im Falle einer Rückerstattung darf die betreffende Transaktion nicht zugunsten der Lehrkraft abgerechnet werden. Wurde der Betrag bereits ausgezahlt, können der zurückerstattete Betrag, die damit verbundene Korrektur der Plattformprovision und rechtmäßig übertragbare Rückbelastungskosten von der nächsten Auszahlung abgezogen werden. Der Abzug muss in der Abrechnung eindeutig identifizierbar ausgewiesen werden.

13.7. Beruht die Rückerstattung auf einer der Lehrkraft zurechenbaren mangelhaften Leistung, rechtswidrigen Inhalten, einer unzutreffenden Kursbeschreibung oder fehlenden Rechten, muss die Lehrkraft die daraus entstehenden nachgewiesenen und angemessenen Kosten erstatten. Die Kosten einer Rückerstattung aufgrund eines eigenen technischen Fehlers von YoomTen dürfen nicht auf die Lehrkraft übertragen werden.

13.8. Die detaillierten Regeln für Rückerstattungen sowie die Art und Frist der Rechtsausübung sind in der jeweils geltenden Rückerstattungsrichtlinie enthalten.

  1. ABRECHNUNG UND AUSZAHLUNG

14.1. YoomTen ermittelt den der Lehrkraft zustehenden Betrag, indem von der Nettoabrechnungsgrundlage die Plattformprovision und rechtmäßige Korrekturen abgezogen werden.

14.2. Eine Transaktion wird frühestens 30 Tage nach ihrer Erfüllung auszahlungsfähig. Der Zeitraum von 30 Tagen dient der Bearbeitung von Verbraucherrechten, Rückerstattungen, Rückbelastungen, der Betrugsprävention und der Abrechnungskontrolle.

14.3. YoomTen erstellt einmal monatlich, bis zum 10. Tag jedes Monats, eine Abrechnung. Die Abrechnung umfasst grundsätzlich diejenigen Transaktionen, deren 30-tägige Zurückbehaltungsfrist bis zum letzten Tag des vorangegangenen Kalendermonats abgelaufen ist und die nicht Gegenstand einer laufenden Rückerstattung, Rückbelastung, Rechtsstreitigkeit oder Compliance-Prüfung sind.

14.4. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 8 Tagen nach Erstellung der Abrechnung, sofern die Lehrkraft die für die Auszahlung erforderlichen Identifizierungs-, Steuer-, Rechnungs- und Zahlungsdienstleisteranforderungen erfüllt hat.

14.5. Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 30.000 HUF oder den entsprechenden Betrag in der Auszahlungswährung. Erreicht der der Lehrkraft zustehende Betrag diesen Schwellenwert nicht, wird er auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen. Bei endgültiger Beendigung des Rechtsverhältnisses kann auch ein unterhalb des Schwellenwerts liegendes, rechtmäßig auszahlbares Guthaben unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bank- oder Zahlungsdienstleisterkosten abgerechnet werden.

14.6. Die Abrechnung enthält mindestens den Abrechnungszeitraum, die berücksichtigten Verkäufe, die Nettoabrechnungsgrundlage, den Provisionssatz, die Plattformprovision, Rückerstattungen, Rückbelastungen und sonstige Korrekturen sowie den auszuzahlenden Betrag.

14.7. YoomTen darf die Auszahlung nur für den erforderlichen Zeitraum und im Verhältnis zum Risiko zurückbehalten, wenn eine gesetzliche Verpflichtung, eine behördliche Maßnahme, eine fehlende Identifizierung, Betrugsverdacht, eine Rechtsstreitigkeit, ein Rückerstattungsrisiko, eine Rückbelastung, ein Sicherheitsvorfall oder eine schwere Vertragsverletzung vorliegt. Die Lehrkraft muss über den Grund der Zurückbehaltung und die voraussichtliche Überprüfung informiert werden, sofern dies nicht durch Gesetz oder Sicherheitsinteressen ausgeschlossen ist.

14.8. Übersteigen die Abzüge den aktuell auszuzahlenden Betrag, kann die Differenz auf die folgenden Abrechnungszeiträume übertragen werden. YoomTen kann zur Begleichung eines negativen Saldos auch eine gesonderte Zahlungsaufforderung senden, wenn dessen Höhe und Rechtsgrund nachgewiesen werden können.

14.9. YoomTen ist weder ein Finanzinstitut noch ein Treuhänder. Die eingezogenen Beträge werden über einen eigenen oder vertraglich gebundenen Zahlungsdienstleister ausschließlich zur Durchführung des Verkaufs und der Abrechnung verarbeitet.

  1. BESTEUERUNG, RECHNUNGSSTELLUNG UND DATENMELDUNG

15.1. Die Lehrkraft ist für die Erfüllung ihrer Steuer-, Beitrags-, Rechnungs-, Buchführungs- und Meldepflichten im Zusammenhang mit ihren eigenen Einnahmen verantwortlich. YoomTen erbringt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

15.2. Die Lehrkraft muss alle von YoomTen oder dem Zahlungsdienstleister rechtmäßig verlangten Rechnungen, Belege, Steuerkennzeichen, Unternehmensdaten, Bankkontoinformationen und sonstigen Dokumente fristgerecht bereitstellen.

15.3. YoomTen kann nach dem anwendbaren Recht Meldungen an Steuerbehörden oder andere zwingende Plattformmeldungen erfüllen, einschließlich der Meldung von Verkaufs- und Auszahlungsdaten. Die Lehrkraft ist für die Richtigkeit der mitgeteilten Daten verantwortlich und muss Änderungen unverzüglich aktualisieren.

15.4. Das Zahlungs- und Rechnungsmodell, die Person des Verkäufers und die anwendbare Mehrwertsteuerbehandlung können je nach Geschäft, Land und Verkaufskanal unterschiedlich sein. Die Kaufoberfläche und die Abrechnung müssen das auf das jeweilige Geschäft angewandte Modell eindeutig erkennbar darstellen.

  1. RANKING, SICHTBARKEIT IN DER SUCHE UND MARKETING

16.1. Die Reihenfolge von Kursen in Suche, Kategorien, Empfehlungen und Hervorhebungen kann auf einer Kombination mehrerer Parameter beruhen, insbesondere Relevanz, Qualität, Vollständigkeit, Aktualität, Bewertungen, Beschwerde- und Rückerstattungskennzahlen, Beliebtheit, Konversion, Sprachverfügbarkeit, Teilnahme an Werbeaktionen sowie rechtliche und technische Beschränkungen.

16.2. Die genauen Gewichtungen, Formeln und Betrugspräventionssignale können Geschäftsgeheimnisse oder Sicherheitsinformationen darstellen. YoomTen ist nicht verpflichtet, Einzelheiten offenzulegen, die eine Manipulation des Rankingsystems ermöglichen würden.

16.3. Ein höheres Dienstleistungspaket, die Teilnahme an Global Pro oder Business, eine lokalisierte Sprachversion oder eine Werbeaktion kann die Möglichkeit einer Hervorhebung erhöhen, garantiert jedoch keine bestimmte Rankingposition, Reichweite, Verkäufe oder Einnahmen.

16.4. Bezahlte oder gesponserte Platzierungen werden von der Plattform eindeutig gekennzeichnet.

16.5. Die Lehrkraft darf Bewertungen, Aufrufe, Käufe, Couponnutzung, Ranking oder andere Leistungskennzahlen nicht manipulieren.

  1. DATENZUGANG UND DATENSCHUTZ

17.1. Die Lehrkraft kann im Rahmen der verfügbaren Funktionen auf ihre eigenen Kurse sowie auf Verkaufs-, Einnahmen-, Rückerstattungs-, Bewertungs- und aggregierte Nutzungsdaten zugreifen.

17.2. Personenbezogene Daten, Zahlungsdaten oder direkte Kontaktdaten der Teilnehmer dürfen der Lehrkraft nicht zu Marketingzwecken übermittelt werden, es sei denn, eine geeignete Rechtsgrundlage, eine gesonderte Einwilligung und die Datenschutzinformationen gestatten dies.

17.3. Die Lehrkraft darf personenbezogene Daten, die sie über die Plattform erhalten hat, ausschließlich für den festgelegten Zweck und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, einer etwaigen Auftragsverarbeitungsvereinbarung und des anwendbaren Datenschutzrechts verarbeiten.

17.4. Bei Beendigung des Rechtsverhältnisses kann die Lehrkraft für einen angemessenen Zeitraum die Bereitstellung ihrer exportierbaren eigenen Daten und Abrechnungen verlangen, vorbehaltlich des Schutzes personenbezogener Daten, von Geschäftsgeheimnissen, Sicherheitsinformationen und Rechten Dritter.

  1. RECHTSWIDRIGE INHALTE, MODERATION UND URHEBERRECHTLICHE MELDUNGEN

18.1. YoomTen kann Meldungen über Inhalte entgegennehmen, die als rechtswidrig oder richtlinienwidrig angesehen werden, den Inhalt zur Prüfung vorübergehend beschränken und ihn erforderlichenfalls entfernen.

18.2. YoomTen berücksichtigt bei der Maßnahme die Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes, die Auswirkungen auf die Teilnehmer, die Mitwirkung der Lehrkraft und die Verhältnismäßigkeit. Soweit möglich, wird anstelle der Beendigung des gesamten Kontos eine gezielte Maßnahme angewandt.

18.3. Wenn YoomTen einen bestimmten Kurs oder eine Funktion beschränkt oder aussetzt, teilt YoomTen der Lehrkraft die Gründe der Entscheidung spätestens mit Wirksamwerden der Maßnahme auf einem dauerhaften Datenträger mit, es sei denn, die Mitteilung ist durch Gesetz, behördliche Anordnung, Ermittlungsinteressen oder Sicherheitsgründe ausgeschlossen.

18.4. Die Lehrkraft muss bei der Untersuchung der Rechtsverletzung mitwirken und die erforderlichen Berechtigungsnachweise bereitstellen.

18.5. Bei wiederholten, offensichtlichen oder schweren Verstößen kann YoomTen den Inhalt entfernen, Einnahmen zurückbehalten, das Konto beschränken, aussetzen oder nach Abschnitt 19 beenden.

  1. BESCHRÄNKUNG, AUSSETZUNG UND BEENDIGUNG DES KONTOS

19.1. YoomTen informiert die Lehrkraft grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe von Gründen über die ordentliche Beendigung ihres vollständigen Plattformzugangs.

19.2. Die 30-tägige Vorankündigungsfrist kann insbesondere entfallen, wenn:

- ein Gesetz oder eine behördliche Anordnung eine sofortige Maßnahme vorschreibt;

- eine unmittelbare Cybersicherheits-, Datenschutz- oder sonstige schwere Sicherheitsgefahr besteht;

- ein begründeter Verdacht auf Betrug, finanziellen Missbrauch oder Identitätsmissbrauch besteht;

- die Lehrkraft eine schwere oder wiederholte Vertragsverletzung begeht;

- die Lehrkraft rechtswidrige Inhalte oder Inhalte veröffentlicht, die die Rechte anderer schwerwiegend verletzen;

- die Fortsetzung des Rechtsverhältnisses aufgrund des Verhaltens der Lehrkraft vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.

19.3. YoomTen darf das Konto der Lehrkraft nicht allein unter Berufung auf ein allgemeines, nicht konkretisiertes Geschäfts- oder Reputationsinteresse beenden. Die Entscheidung muss auf einem tatsächlichen, überprüfbaren, verhältnismäßigen und mit dem Vertrag, dem Gesetz oder der Plattformsicherheit verbundenen Grund beruhen.

19.4. Die Lehrkraft kann im internen Beschwerdeverfahren zu einer Beschränkung, Aussetzung oder Beendigung Stellung nehmen, Beweise vorlegen und eine menschliche Überprüfung verlangen.

19.5. Die Beendigung des Kontos berührt zuvor rechtmäßig erworbene Zugänge von Teilnehmern nicht. YoomTen ist berechtigt und verpflichtet, die Inhalte bis zum Ende des bereits gekauften oder zugewiesenen Zugangszeitraums verfügbar zu halten, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist. Ab dem Wirksamwerden der Beendigung erfolgen keine neuen Verkäufe.

19.6. YoomTen kann die Inhalte und Daten nach der Beendigung für bestehende Zugänge, die Abrechnung, gesetzliche Buchführungsaufbewahrung, Rechtsansprüche, Sicherungskopien und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften so lange aufbewahren, wie dies erforderlich ist.

19.7. Die Schlussabrechnung erfolgt nach Abschluss noch offener Rückerstattungen, Rückbelastungen, Rechtsstreitigkeiten und Compliance-Prüfungen. Die Zurückbehaltung darf sich nur auf den erforderlichen Betrag und Zeitraum erstrecken.

  1. BEENDIGUNG DES RECHTSVERHÄLTNISSES DURCH DIE LEHRKRAFT

20.1. Die Lehrkraft kann das Lehrkraftverhältnis über die in ihrem Konto verfügbare Funktion oder durch eine an info@yoomten.com gesandte Erklärung beenden.

20.2. Die Beendigung beendet zukünftige Verkäufe. Zuvor gekaufte oder rechtmäßig zugewiesene Zugänge bleiben bis zum Ende des festgelegten Zugangszeitraums bestehen.

20.3. Die Lehrkraft muss die zur Erfüllung bereits verkaufter Kurse erforderlichen Nutzungsrechte und die technische Mitwirkung bis zum Ende des Zugangszeitraums gewährleisten.

20.4. Bei einem aktiven Business- oder institutionellen Vertrag, einer laufenden Kampagne, einem Abonnement, einer Rechtsstreitigkeit oder einer Abrechnungsverpflichtung kann sich die Wirkung der Beendigung nach der betreffenden individuellen Vereinbarung richten.

20.5. Die Löschung und Aufbewahrung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Die Beendigung des Kontos führt nicht automatisch zur sofortigen Löschung sämtlicher Buchführungs-, Vertrags- oder Rechtsdaten.

  1. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

21.1. YoomTen garantiert keinen unterbrechungs- oder fehlerfreien Dienst, keine bestimmte Rankingposition, keine Verkäufe, Einnahmen oder Geschäftsergebnisse. YoomTen muss seine eigenen Dienste jedoch nach Maßgabe des Vertrags und der zwingenden gesetzlichen Vorschriften mit angemessener fachlicher Sorgfalt erbringen.

21.2. Die Lehrkraft ist für den Inhalt und die Rechtmäßigkeit des Kurses, ihre fachlichen Aussagen, die erforderlichen Rechte, die von ihr angegebenen Daten und von ihr verursachte Vertragsverletzungen verantwortlich.

21.3. YoomTen ist für seine eigenen Pflichten als Marktplatz, Vermittler und Technologiedienstleister sowie, wenn YoomTen bei dem betreffenden Geschäft der Verkäufer ist, für die vertragsgemäße Bereitstellung des digitalen Inhalts oder Dienstes verantwortlich.

21.4. Die Haftung keiner Partei darf ausgeschlossen oder beschränkt werden, soweit dies gesetzlich verboten ist, insbesondere bei vorsätzlicher Vertragsverletzung, bei einem Verhalten, das Leben, körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit schädigt, bei datenschutzrechtlicher Haftung oder nach zwingendem Verbraucherschutzrecht.

21.5. Gegenüber einer Lehrkraft, die kein Verbraucher ist, haftet YoomTen vorbehaltlich der Ausnahmen in Abschnitt 21.4 nur für die unmittelbaren und vernünftigerweise vorhersehbaren Folgen einer Vertragsverletzung. Die Gesamthaftung von YoomTen für Schäden übersteigt grundsätzlich nicht den Betrag der Plattformprovision, der der Lehrkraft in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis abgezogen wurde.

21.6. Die Lehrkraft muss YoomTen von begründeten Ansprüchen Dritter und nachgewiesenen angemessenen Kosten freistellen, die aus den Inhalten der Lehrkraft, fehlenden Rechten, irreführenden Aussagen, steuerlichen Versäumnissen oder Genehmigungsversäumnissen entstehen, sofern YoomTen die Lehrkraft rechtzeitig über den Anspruch informiert und ihr die Möglichkeit gibt, an der Verteidigung mitzuwirken.

  1. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN UND DES DIENSTES

22.1. YoomTen kann diese Bedingungen für Lehrkräfte insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, neuen Diensten oder Funktionen, Änderungen des Geschäftsmodells, der Provision, der Zahlung oder der Technik, Sicherheitsrisiken, Missbrauchsprävention, eines Wechsels des Dienstanbieters oder zur Präzisierung der Bedingungen ändern.

22.2. YoomTen informiert die Lehrkraft über eine Änderung mindestens 15 Tage vor deren Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger. Eine längere Frist wird eingeräumt, wenn die Änderung eine erhebliche technische oder kommerzielle Anpassung erfordert.

22.3. Die 15-tägige Frist kann entfallen, wenn die Änderung aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung in einer Weise umgesetzt werden muss, die die Einhaltung der Frist nicht erlaubt, oder wenn dies zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Betrugs-, Cybersicherheits-, Datenschutz- oder sonstigen schweren Gefahr erforderlich ist.

22.4. Eine Änderung darf grundsätzlich nicht rückwirkend angewandt werden und darf ein aus einem abgeschlossenen Verkauf erworbenes Recht der Lehrkraft nicht mindern.

22.5. Die Lehrkraft kann das Rechtsverhältnis vor Inkrafttreten der Änderung beenden. Sie kann durch ausdrückliche Erklärung auf den verbleibenden Teil der Mitteilungsfrist verzichten oder die Änderung durch ein eindeutiges aktives Verhalten annehmen, das eine technische Änderung der Plattform erfordert. Die bloße weitere Nutzung gilt nicht in jedem Fall als Verzicht auf die Mitteilungsfrist.

22.6. YoomTen archiviert frühere Dokumentversionen und macht sie zusammen mit ihrem Datum des Inkrafttretens zugänglich oder übermittelt sie auf Anfrage.

  1. INTERNES BESCHWERDEVERFAHREN UND RECHTSBEHELFE

23.1. Die Lehrkraft kann unter info@yoomten.com kostenlos eine Beschwerde einreichen, insbesondere wegen eines technischen Fehlers, der Abrechnung, des Rankings, der Inhaltsmoderation, einer Aussetzung, Beendigung oder Änderung der Bedingungen.

23.2. Die Beschwerde wird von einer entsprechend geschulten Person geprüft. Die Entscheidung darf nicht ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen. YoomTen beantwortet die Beschwerde innerhalb einer angemessenen Frist, inhaltlich und unter Angabe von Gründen.

23.3. Die Parteien können zur gütlichen Beilegung der Streitigkeit auch ein Mediationsverfahren in Anspruch nehmen. Wenn die anwendbaren P2B-Vorschriften die Benennung konkreter Mediatoren verlangen, benennt YoomTen in den Bedingungen mindestens zwei unparteiische und zugängliche Mediatoren.

23.4. Das interne Beschwerdeverfahren beschränkt nicht das Recht der Lehrkraft, sich an ein Gericht, eine Behörde oder ein anderes zuständiges Forum zu wenden.

  1. ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

24.1. Für diese Bedingungen für Lehrkräfte gilt ungarisches Recht, unbeschadet des unmittelbar anwendbaren Rechts der Europäischen Union.

24.2. Die Parteien bemühen sich vorrangig um eine Beilegung der Streitigkeit durch Verhandlungen. Bleibt dies erfolglos, ist das sachlich und örtlich zuständige ungarische Gericht zur Entscheidung der Streitigkeit befugt. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung darf nur in dem Umfang angewandt werden, in dem das zwingende Recht dies zulässt.

24.3. Der Dienst, der Geschäftsbereich oder die Vertragsposition von YoomTen kann im Rahmen einer Rechtsnachfolge, Umwandlung, Investition, Vermögens- oder Geschäftsbereichsübertragung auf einen Dritten übertragen werden, sofern dadurch die zwingenden Rechte der Lehrkraft nicht gemindert werden. Über eine wesentliche Änderung wird die Lehrkraft im Voraus informiert.

  1. SONSTIGE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

25.1. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen für Lehrkräfte unwirksam oder nicht durchsetzbar, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die mit dem zwingenden Recht und dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am besten vereinbar ist.

25.2. Die verspätete oder unterlassene Ausübung eines Rechts durch YoomTen gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.

25.3. Die Lehrkraft darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem Rechtsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YoomTen nicht übertragen.

25.4. Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen, bleiben auch nach Beendigung des Rechtsverhältnisses in Kraft, insbesondere die Bestimmungen über geistiges Eigentum, frühere Zugänge von Teilnehmern, Abrechnung, Datenaufbewahrung, Vertraulichkeit, Haftung und Streitigkeiten.

25.5. Version 1.1 dieser Bedingungen für Lehrkräfte tritt am 1. Juni 2026 in Kraft und ersetzt ab diesem Tag die vorherigen Bedingungen für Lehrkräfte.

  1. VERSIONSVERLAUF

1.0 | Veröffentlichung: 16. März 2026 | Inkrafttreten: 16. März 2026 | Vorherige Bedingungen für Lehrkräfte.

1.1 | Veröffentlichung: 1. Juni 2026 | Inkrafttreten: 1. Juni 2026 | Einheitlich strukturierte, mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Rückerstattungsrichtlinie abgestimmte Fassung; unter Einbeziehung des 14-tägigen Systems für Widerruf und Kündigung durch Verbraucher, der P2B-Mitteilungs- und Beendigungsregeln, des Abrechnungsverfahrens, der neuen Provisionssätze und der mit dem eigenen Coupon der Lehrkraft verbundenen Provisionsminderung um 10 Prozentpunkte; ohne empfohlene Preisspannen.